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Ein HOAI Rechner spuckt in Sekunden eine Zahl aus. Das Problem daran: Die Zahl ist nur so gut wie das, was du vorher eingibst. Die meisten Fehler beim Honorar entstehen nicht im Rechner selbst, sondern davor, bei den Annahmen. Und ein schiefer Ausgangswert zieht sich durch die ganze Berechnung bis ins Ergebnis.
Wer Angebote aufstellt oder als Bauherr eine Rechnung prüft, sollte die typischen Stolperfallen kennen. Sie kosten im Zweifel viel Geld oder enden im Streit. Hier kommen die häufigsten, der Reihe nach.
Brutto statt netto: der teuerste Denkfehler
Der Klassiker gleich zu Beginn. Die Honorartafeln der HOAI beziehen sich auf Nettokosten, also die anrechenbaren Kosten ohne Umsatzsteuer. Wer versehentlich die Bruttokosten einsetzt, landet bei einem deutlich zu hohen Honorar.
Das rächt sich doppelt. Im Angebot wirkt die Summe überzogen, und in der Prüfung fällt der Fehler spätestens dann auf, wenn jemand nachrechnet. Merke dir also: erst netto rechnen, die Umsatzsteuer kommt ganz am Ende obendrauf.
Nicht jede Kostengruppe zählt
Ein weiterer Dauerbrenner ist die Frage, welche Kosten überhaupt in die Rechnung dürfen. Grundlage ist die DIN 276, aber nicht alle Kostengruppen sind anrechenbar.
| Kostengruppe (DIN 276) | Inhalt | Anrechenbar |
|---|---|---|
| KG 100 | Grundstück | nein |
| KG 300 | Bauwerk, Baukonstruktion | ja |
| KG 400 | Technische Anlagen | teilweise |
| KG 700 | Baunebenkosten | nein |
| KG 800 | Finanzierung | nein |
Wer den Grundstückspreis oder die Finanzierung mit in die anrechenbaren Kosten packt, treibt das Honorar künstlich in die Höhe. Für die Objektplanung Gebäude bilden vor allem die Kostengruppen 300 und 400 die Grundlage.
Die Falle bei den technischen Anlagen
Genau die Kostengruppe 400 sorgt für den nächsten Fehler. Die technischen Anlagen werden nämlich nicht unbegrenzt voll angerechnet. Soweit der Auftragnehmer die technischen Anlagen nicht fachlich plant oder ihre Ausführung nicht fachlich überwacht (§ 33 Absatz 2 HOAI), zählen sie voll bis zu einem Anteil von 25 Prozent der übrigen anrechenbaren Kosten, der darüber hinausgehende Teil fließt nur zur Hälfte ein.
Bei technisch aufwendigen Gebäuden mit viel Gebäudetechnik macht das einen spürbaren Unterschied. Von Hand wird dieser Schritt oft übersehen. Prüfe die konkrete Anwendung deshalb immer am aktuellen Verordnungstext, denn hier steckt echtes Geld drin.
Honorarzone zu hoch gegriffen
Die Honorarzone beschreibt den Schwierigkeitsgrad der Planung, von I für sehr einfach bis V für sehr anspruchsvoll. Je höher die Zone, desto höher das Honorar. Genau deshalb wird sie gern zu optimistisch eingeschätzt.
Ein durchschnittliches Wohnhaus liegt meist in Zone III, nicht in IV oder V. Eine zu hoch gewählte Zone wirkt wie ein stiller Aufschlag, der bei genauer Prüfung nicht haltbar ist. Wichtig für die Technische Ausrüstung, oft als TGA abgekürzt: Sie kennt nur die Zonen I bis III, nicht I bis V wie bei Gebäuden und Innenräumen. Wer hier eine Zone IV einträgt, rechnet mit einem Wert, den es gar nicht gibt.
Der Interpolationsfehler bei Zwischenwerten
Die Honorartafeln nennen nur bestimmte Kostenstufen. Liegt dein Projekt zwischen zwei Tabellenwerten, darfst du nicht einfach den nächsten Wert nehmen. Der korrekte Betrag liegt dazwischen und muss linear interpoliert werden.
Wer stattdessen auf- oder abrundet, verschenkt Geld oder setzt zu viel an. Von Hand ist das fehleranfällig, weil man leicht die falsche Stufe erwischt. Ein guter Matherechner übernimmt die lineare Interpolation automatisch und trifft den Zwischenwert genau, statt ihn zu schätzen.
Alle Leistungsphasen angesetzt
Ein Auftrag umfasst selten alle neun Leistungsphasen. Trotzdem wird das volle Grundhonorar oft so berechnet, als wären alle beauftragt. Das ist einer der häufigsten Fehler zugunsten des Planers und einer der ersten, die ein aufmerksamer Bauherr entdeckt.
Richtig ist: Nur die tatsächlich beauftragten Phasen fließen ein. Wer die Planung bis zur Genehmigung übernimmt, aber nicht die Bauüberwachung, darf auch nur diese Phasen abrechnen. Die Objektüberwachung allein macht einen großen Anteil aus, ihr Wegfall verändert die Summe erheblich.
Mindest- und Höchstsätze gibt es nicht mehr
Ein Missverständnis, das sich hartnäckig hält. Bis 2020 gab es verbindliche Mindest- und Höchstsätze. Seit der HOAI 2021 sind diese festen Grenzen weggefallen, Honorare sind grundsätzlich frei verhandelbar.
Die Honorartafeln liefern seitdem nur noch Orientierungswerte. Fehlt eine Honorarvereinbarung in Textform, gilt für die Grundleistungen der sogenannte Basishonorarsatz. Ein HOAI Rechner rechnet dir also kein verbindliches Honorar aus, sondern eine gut begründete Orientierung. Wer die Tafelwerte weiterhin für gesetzlich fix hält, argumentiert auf veralteter Grundlage.
Nebenkosten und Umsatzsteuer vergessen
Am Ende geht es um die Vollständigkeit. Das reine Tafelhonorar ist noch nicht der Endbetrag. Nebenkosten wie Fahrten, Kopien oder Ausdrucke kommen je nach Vereinbarung hinzu, und darauf folgt die gesetzliche Umsatzsteuer.
Wer diese Posten im Angebot vergisst, muss später nachfordern, was unangenehm ist und Vertrauen kostet. Ein sauberes Angebot weist das Nettohonorar, die Nebenkosten und die Steuer getrennt aus.
Die Fehler auf einen Blick
Diese Übersicht fasst zusammen, worauf es ankommt:
| Fehler | Folge | So stimmt es |
|---|---|---|
| Bruttokosten angesetzt | Honorar zu hoch | mit Nettokosten rechnen |
| Falsche Kostengruppen | Honorar verzerrt | nur anrechenbare KG, vor allem 300 und 400 |
| Zone zu hoch gewählt | Honorar überhöht | Zone nach echtem Schwierigkeitsgrad prüfen |
| Nicht interpoliert | ungenauer Tafelwert | Zwischenwerte linear interpolieren |
| Alle Leistungsphasen | Honorar zu hoch | nur beauftragte Phasen ansetzen |
| USt und Nebenkosten vergessen | Angebot unvollständig | am Ende ergänzen |
Wer diese Punkte im Kopf behält, kommt schon deutlich näher an ein belastbares Honorar. Die einzelnen Rechenschritte lassen sich anschließend jederzeit mit einem Taschenrechner gegenprüfen, damit am Ende jede Zahl nachvollziehbar bleibt.
Häufige Fragen
Warum wird mit Nettokosten gerechnet?
Weil die HOAI-Honorartafeln auf Nettobeträgen beruhen. Die Umsatzsteuer wird erst auf das fertige Honorar aufgeschlagen, nicht auf die Kosten davor.
Welche Kostengruppen sind anrechenbar?
Vor allem die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276. Grundstück, Baunebenkosten und Finanzierung gehören nicht dazu.
Warum hat die Technische Ausrüstung nur drei Honorarzonen?
Die HOAI sieht für die Technische Ausrüstung lediglich die Zonen I bis III vor. Bei Gebäuden und Innenräumen reichen die Honorarzonen dagegen bis Zone V.
Sind die HOAI-Honorare noch verbindlich?
Nein. Seit 2021 sind sie frei verhandelbar. Ohne Vereinbarung über die Honorarhöhe in Textform gilt für Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz gemäß § 7 HOAI als vereinbart.
Kann ich das Honorar mit einem normalen Taschenrechner ausrechnen?
Für die reine Multiplikation ja, aber die Tafelwerte und die Interpolation musst du selbst kennen. Ein spezialisierter Rechner nimmt dir genau diese fehleranfälligen Schritte ab.
